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Hilfe für Arzthelferinnen

■ Fortbildungsprojekt eines freien Trägers findet keine Aufmerksamkeit beim Arbeitsamt / Folge: Arbeitslose Arzthelferinnen bleiben bei der Jobsuche chancenlos

Eine paradoxe Situation: Auf der einen Seite 187 arbeitslose Arzthelferinnen, die keine Anstellung in den Praxen niedergelassener ÄrztInnen finden. Auf der anderen Seite ein Fortbildungsprojekt für arbeitslose Arzthelferinnen, das händeringend Teilnehmerinnen sucht. Dazwischen das Arbeitsamt, das seine Kundschaft zwar in der Kartei erfaßt, auf das Projekt aber von sich aus nicht oder nur sehr verhalten auf

merksam macht, jedenfalls Frauen nicht „zuweist“.

Zwischen Maßnahmen, die das Arbeitsamt in Auftrag gibt und „freien“ Maßnahmen, bei denen Träger ein Fortbildungs -Angebot machen, bestehen zwei entscheidende Unterschiede: „Auftragsmaßnahmen“ bekommen das Geld pauschal und die TeilnehmerInnen zugewiesen, für freie Maßnahmen müssen die Träger selbst werben, sich selbst bei den Arbeitslosen bekannt machen - und sie werden nur je nach Zahl der Anmeldungen gefördert. „Das verlagert das Risiko natürlich mehr auf die Seite der Träger“, faßte Ursula Cords aus der arbeitsamtlichen Fortbildungsabteilung gegenüber der taz zusammen. Diese Praxis spart Kosten und nimmt ein wenig schon den Trend vorweg, den Insider von der nächsten Novelle des Arbeitsförderungs-Gesetzes befürchten: Fortbildung soll dann kein Rechtsanspruch für Arbeitslose mehr sein, sondern in eine Kann-Bestimmung verwandelt werden.

„Arzthelferinen“ tragen in den meisten Praxen zwar weiße Kittel, sind aber mehr Verwaltungsmanagerinnen als ärztliche rechte oder linke Hände, tragen Termine in überquellende Terminbücher ein, beschriften Urinproben, rufen PatientInnen aus dem Wartezimmmer auf, quälen sich mit den monatlichen Krankenkassen-Abrechnungen, schreiben Rezepte über Rezepte nach Anweisung aus, drücken ahnungslosen PatientInnen Diätpläne in die Hand, die bei diesen Magendrücken

oder Gallenleiden lindern sollen. Für ein ruhiges Gespräch gibt es meist weder die Zeit noch die nötigen Vorkenntnisse.

Diesem ziemlich einseitigen Verwaltungsstreß versucht jetzt ein Fortbildungsprojekt des Berufs-Bildungs-Institutes (BBI), zweierlei sehr Verschiedenes entgegenzustellen. Ganz realistisch das eine: EDV für Arztpraxen. Nur mit Kenntnissen im computergestützten Abrechnungswesen werden Arzthelferinnen künftig überhaupt Chancen bei Bewerbungen haben. Das zweite kommt aus der entgegengesetzten Ecke: Gegen die Orientierung der ärztlichen Kunst auf viele Pharmaka und wenig Beratung sollen die Arzthelferinnen über Psychologie und Ernährung, Entspannungtherapie und Selbsterfahrung, medizinische Soziologie und Gesundheitsvorsorge schlau gemacht werden.

„Weil die Ausbildung dieses Jahr erstmalig dreijährig ist und dehalb im Sommer keine Prüfungen waren, haben wir jetzt einen Überhang an offenen Stellen“, erklärte Ursula Cords, „aber mit den fast 190 Arbeitslosen können wir die praktisch nicht besetzen, weil die Qualifikationsanforderungen viel zu hoch sind, besonders für Frauen, die schon länger aus dem Beruf heraus sind.“

Genau an diese benachteiligte Zielgruppe richtet das BIP sein Fortbildungsangebot: arbeitslose Arzthelferinnen, Schwesternhelferinnen, Krankenhausschwestern mit früherer Berufserfah- rung sollen in der Vollzeit-Maß

nahme das alte Wissen auffrischen, EDV und ganzheitliche Gesundheitskunde dazulernen. Bisher liegen für die 20 Plätze 10 Bewerbungen vor, keine davon ist über das Arbeitsamt gekommen.

Susanne Paas

Kontakt: BBI, Bertha-von-Suttner-Str. 21, Tel. 4998713/747.

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