Billig-Ärzte unerwünscht

■ „Liste Gesundheit“ lud zur Debatte der Neuregelung des Medizinstudiums / Alle einig gegen „Arzt im Praktikum“ / Studenten bleiben dann allerdings zuerst auf der Strecke

„Wenn es eine Möglichkeit gibt, gegen das Gesetz anzugehen, dann ist Bremen bestimmt dabei“, sagte Fritz Dopatka, Bremer Senatsdirektor im Gesundheitsressort, in der vergangenen Woche im Schwachhauser Cafe Buchner. Er war ebenso wie der Rechtsleiter der Bremer Gesundheitssenatorin, Jürgen Nuschke, zu einer Diskussion der „Liste Gesundheit“ zum Thema der Neuregelung des Medizinstudiums gekommen.

Medizinstudenten, die ihr Examen nach dem 1.Juli 1988 abschließen, stehen einer achtzehnmonatigen Ausbildungsverlängerung gegenüber: Die ärztliche Ausbildung wird zukünftig aus dem Studium (einschließlich der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern), und aus einer anschließenden Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) bestehen.

Die ca. 60 BesucherInnen der Versammlung, unter ihnen auch Prof. Dr. Ludwig Arnold, Chefinternist des Krankenhauses St. -Jürgen-Str., waren sich alle darüber einig, daß sie das AiP nicht wollen - weder Bremen als sozialdemokratisches Bundesland

noch die Ärzte noch die zukünftigen AiP'ler selber. Allerdings sei es ein „Gesetz der Bundesregierung, und das müssen wir alle befolgen“, erklärte Dopatka. Die Bundesregierung ersucht die jeweiligen Krankenhäuser und Praxen, Stellen für die „Billig-Ärzte“ zu schaffen.

„Die legen einfach die Hände in den Schoß und geben die Verantwortung ab“ , warf Achim Köhler, ein Arzt und Assistentenvertreter des Krankenhauses Bremen Ost, der abwartenden Bremer Haltung vor. Die Bremer Krankenhäuser wollen aus einer Assistenzarztstelle zwei AiP-Stellen machen. Das funktioniert nur, weil AiP-Ärzte „für die gleiche Arbeit nur ein Drittel dessen bekommen, was ein Assistenzarzt verdient“, erläuterte ein künftiger AiP'ler. Verständlicherweise weigerten sich die Personalräte der Assistenzärzte, der Einstellung von billigen AiP'lern zuzustimmen.

Für die Studenten, die nach ihrem dritten Examen zwar Ärzte sind, aufgrund ihrer Teilapprobation jedoch nur eingeschränkt arbeiten dürfen, bedeutet dies eine

Einschränkung ihres Rechtes auf eine abgeschlossene Berufsausbildung. Denn auch vom Arbeitsamt werden sie ohne die AiP-Zeit nur als „Hilfskräfte ohne Anspruch auf Umschulung“ bezeichnet.

Ein Medizinstudent, der „AiP“ auch mit „Ausbeutung immer Preiswert“ übersetzt: „Nun dürfen wir noch eineinhalb Jahre Doktor für einen Hungerlohn spielen, und dann ist der Ofen ganz aus, dann sind wir sowieso arbeitslos“. Die einzige Möglichkeit, die viele Medizinstudenten noch sehen, ist eine Klage auf Berufsabschluß, damit sie wenigstens die Chance haben, als Arzt ins Ausland zu gehen.

Helga Loest, die Pressesprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin, sagt: „Wir müssen vieles, was aus Bonn kommt, zähneknirschend mitmachen. Aber die Bremer Krankenhäuser sind selbständig mit selbständigen Personalräten. Wir können ihnen nicht vorschreiben, wen sie einstellen; wir können ihnen nur nahelegen, AiP-Stellen in hinreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.“

S.B.