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Schlappe für Kewenig Kritischer Wissenschaftler bleibt

Berlin (taz) - Der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Eggert Schwan darf weiterhin bei seiner Tätigkeit als beamteter Polizeiausbilder an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege harsche wissenschaftliche Kritik an den Bonner Sicherheitsgesetzen üben. Das stellte die Disziplinarkammer des Berliner Verwaltungsgerichts in einem Verwaltungsverfahren, angestrengt von Innensenator Kewenig gegen Schwan, am vergangenen Freitag fest. Gegenstand des Disziplinarverfahrens war ein SFB-Interview Schwans im Frühjahr 1986, bei dem er unter anderem gesagt hatte, daß die Gesetze ... „im Grunde nichts anderes als die Vernichtung unseres Rechtsstaates, die Überleitung der Bundesrepublik Deutschland in einen totalitären Polizei- und Überwachungsstaat“ bewirkten. Notfalls erlaube das Grundgesetz, sich dagegen „mit der Knarre“ zu wehren. Den Vorwurf, damit das Ansehen der Beamten geschädigt zu haben, konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Es stellte vielmehr deutlich die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit heraus, unter die die Äußerungen Schwans zu rechnen seien. Die Richter stellten sie in den Gesamtzusammenhang der wissenschaftlichen Arbeit des renommierten Hochschullehrers und bescheinigten ihm, in seinen Veröffentlichungen stets „engagiert für die Verfassung“ gestritten zu haben. Selbst wenn politische Wertungen in wissenschaftlichen Äußerungen enthalten seien, so die Richter, dürften sie nicht für „richtig“, „falsch“, „würdig“ oder „unwürdig“ erklärt werden.

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