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Feudalrecht bei Ikea

■ Landesarbeitsgericht gab IKEA-Betriebsräten Recht: Sie dürfen bei der Arbeit Meinungsplaketten tragen

Mit einer guten und einer schlechten Nachricht wartet derzeit das „unmögliche Möbelhaus“ in Spandau auf. Das Landesarbeitsgericht sorgte für den erfreulichen Teil und gab den drei klagenden IKEA-Betriebsräten Recht und wies die Berufung der Firmenleitung in allen Punkten zurück. Die Betriebsräte dürfen damit die umstrittene Meinungsplakette „18.30 Uhr - Feierabend - keine Minute länger - Gewerkschaft HBV im DGB“ während der Arbeitszeit tragen. In einem Fall hat allerdings die Firma bereits Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Negativ schlägt dagegen das geplante „Bonussystem“ zu Buche. Um es den ArbeitnehmerInnen schmackhaft zu machen, schenkte die Firma ihnen einen Videorecorder samt Videocassette, auf der für das umstrittene System heftig Werbung gemacht wird. Obwohl die ArbeitnehmerInnen damit bis zu 3.000 DM zusätzliches Jahreseinkommen erzielen können, meldete die Gewerkschaft HBV scharfe Kritik an. Denn das Bonussystem ist gekoppelt an weitreichende Einschränkungen. So soll der Betriebrat seine Zustimmung zum umstrittenen Dienstleistungsabend geben und auf feste, geregelte Arbeitszeiten für die Arbeitnehmer verzichten.

Des weiteren ist ist eine Regelung vorgesehen, mit der das Tragen von Plaketten im Betrieb verboten werden soll. „Damit erhält der Arbeitgeber das totale Weisungsrecht, während der Betriebsrat sich selber kastrieren würde und seine Schutzrechte für die Arbeitnehmer nicht mehr ausüben könnte“, kritisierte HBV-Sekretär Mündler. Am kommenden Dienstag soll es dazu eine Betriebsversammlung geben.

bim

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