: Haftstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs
Ein 30jähriger Mann wurde am Dienstag vor einer Moabiter Jugendkammer wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs seiner minderjährigen Stieftochter unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt. Der Urteilsbegründung nach hatte er mit dem Mädchen von seinem zwölften Lebensjahr an mindestens 60mal Geschlechtsverkehr. Die Mutter des Kindes soll sich während dieser Zeiten nicht in der gemeinsamen Wohnung aufgehalten haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen