: Doch kein Lude
■ Polizist vom Vorwurf der Förderung der Prostitution freigesprochen
Ein 34jähriger Polizeibeamter wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Förderung der Prostitution freigesprochen. Die Amtsanwaltschaft hatte demgegenüber 4.500 Mark Geldstrafe beantragt, weil der Polizist für seine damalige Ehefrau Kontaktanzeigen in Zeitungen aufgegeben und auf seinen Namen einen zweiten Telefonanschluß für die Anrufe von Freiern beantragt hatte.
Nach Auffassung des Amtsanwaltes hat der Angeklagte die Prostitution „gewerblich gefördert“, zumal er von den Einnahmen seiner Ehefrau über die gemeinsame Haushaltskasse profitiert habe. Das Verfahren war in Gang gekommen, nachdem die frühere Ehefrau ihren Mann im Verlauf der Scheidungs und Sorgerechtsprozesse für die Kinder angezeigt hatte. Damalige Beschuldigungen, der Angeklagte habe sie auf den Strich geschickt, hielt die Zeugin vor Gericht nicht aufrecht. Es sei ihre eigene Idee gewesen, durch Prostitution die Schulden abzutragen. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, daß eine gewerbsmäßige Vermittlung von Freiern durch den Polizisten nicht vorgelegen habe. Allein die Anzeigen und der Telefonanschluß reiche für eine Verurteilung nicht aus.
dpa
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