BSAG mahnt ab

■ Zwei Busfahrer forderten Meyers Rücktritt

Das Bremer Geiseldrama vom August wird demnächst nicht nur im parlamentarischen Untersuchungsausschuß, sondern auch vor dem Arbeitsgericht ein Nachspiel finden. Dort werden sich nämlich zwei Busfahrer gegen die Abmahnung zur Wehr setzen, mit der sie von der BSAG gezwungen werden sollen, eine Forderung künftig zu unterlassen, die sie in einem Offenen Brief an den Innensenator und BSAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Meyer am 23. August erhoben hatten.

„Wenn Sie schon nicht das Rückgrat haben, als Innensenator die verantwortlichen Beamten Ihrer Polizeiführung abzulösen und selbst zurückzutreten, dann legen Sie bitte wenigstens Ihr Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der BSAG nieder“, rieten die beiden Busfahrer, die auch Mitglieder des Betriebsrates und der CDA-Betriebsgruppe sind.

Hintergrund des Schreibens ist der Vorwurf, die Polizei habe es versäumt, über ihre „Standleitung“ die BSAG vor den Geiselnehmern zu warnen und damit der Kaperung eines Linienbusses - die dann ja tatsächlich passierte vorzubeugen. „Für diesen tödlichen Fehler Ihrer Polizeiführung haben wir als Mitarbeiter der BSAG absolut kein Verständnis“, schreiben die beiden Busfahrer.

Die Polizei behauptet indes, sehr wohl eine entsprechende Meldung über Funk durchgegeben zu haben, die BSAG bestritt dies.

Doch wie dem auch sei - auf jeden Fall sollen sich die beiden Busfahrer aus dem Streit heraushalten, meint die BSAG und fordert sie auf, die „schwerwiegenden Ehrverletzungen und persönlichen Angriffe auf die Integrität des Aufsichtsratsvorsitzenden“ Bernd Meyer zu unterlassen. Denn dabei handele es sich um „haltlose Vorwürfe, die auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden können.“

BSAG-Pressesprecher Pietsch wies gestern ausdrücklich darauf hin, daß der Innensenator selber „in keinster Weise“ die BSAG zu der Abmahnung bewegt habe.

Ase