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■ Autos,Abbieger, Auffahrten

Autos, Abbieger, Auffahrten

An den Stammtischen diskutieren auch alte Transithasen immer wieder darüber, wie und ob denn auf der DDR-Autobahn, die wir als schnelle Gäste nutzen, auf- und abgefahren und geblinkt werden muß. Dazu bringen wir im folgenden Auszüge aus der Ost-'Berliner Zeitung‘ vom Wochenende, die unter der Rubrik „Der motorisierte Berliner“ für rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige und gegen falsch verstandene Höflichkeit gegenüber Fahrzeugen eintritt, die auf die Autobahn auffahren.

Nach Erörterung der rechtlichen Grundlangen des Blinkens in der DDR wird differenziert zwischen dem Blinken auf der Autobahn mit und ohne Beschleunigungsstreifen:

„Gemäß Ziffer 1 der Anlage 3 zur StVO ist jedes deutliche Abweichen eines Fahrzeugs von der bisher eingehaltenen Richtung nach rechts oder links zum Einordnen Abbiegen, Wenden, Überholen, Vorbeifahren, Wiedereinordnen, Halten, Anfahren oder Fahrspurwechsel eine Änderung der Fahrtrichtung und muß angezeigt werden. Das trifft auch zu, wenn man auf einer abbiegenden Hauptstraße weiterfährt oder in den Abzweig einer Straßengabelung einfährt. Dagegen stellt das Auffahren auf Autobahnen keine Fahrtrichungsänderung dar, fährt man jedoch auf eine Beschleunigungsspur und wechselt dann von dieser in die Autobahnfahrspur, dann muß dieser Fahrspurwechsel durch Blinken nach links angezeigt werden.

Wer die Fahrtrichtungsanzeige erst mit Beginn oder nach Einleitung der Fahrtrichtungsänderung anzeigt, handelt rücksichtslos, veranlaßt andere Fahrzeugführer zu Notbremsungen und beschwört Gefahrensituationen herauf. Deshalb ist im Paragraph 15 Abs. 3 StVO die rechtzeitige Fahrtrichtungsanzeige gefordert. Das heißt, man muß den Blinker zeitlich und entfernungsmäßig so weit vor dem Beginn der Fahrtrichtungsänderung einschalten, daß man selbst noch ausreichend Zeit hat, sich davon zu überzeugen, daß sein 'Signal‘ von den anderen erkannt wurde bzw. diese ausreichend Zeit haben, dieses zu erkennen und ihr Fahrverhalten darauf einzustellen.“

Den Wessis, die einmal bei Sichtung eines auffahrwilligen Trabbis auf die linke Autobahnspur wechseln und für diese gute Tat eine Geldbuße an die Volkspolizei entrichten mußten, sagt die 'Berliner Zeitung‘ dieses:

„Wenn sich Fahrzeuge der Anschlußstelle nähern, wechseln manchmal Kraftfahrer der Hauptfahrbahn gesetzeswidrig auf die Überholspur, um Auffahrwilligen entgegenzukommen. Das ist falsch verstandene Höflichkeit und mit §11 Absatz 4 StVO unvereinbar. Die linke Spur dient nur zum Überholen. Man kann sich ausmalen, was passiert, wenn ein Auffahrwilliger diese Geste für bare Münze nimmt und losfährt, aber im 'Schatten‘ des 'Kavaliers‘ ein Motorisierter folgt, der die Spur nicht wechseln kann.„

und auch Abfahren von der Autobahn will gelernt sein:

„Höchste Vorsicht ist auch beim Verlassen der Autobahn geboten. Kurze Abfahrten können nicht im vorher gewohnten Tempo erfolgen. Die Faustregel hierfür: Rechtzeitig den Fuß vom Gaspedal und den Blinker in Betrieb nehmen.

Letzteres ist für Transitreisende nicht so wichtig, denn wer korrekt blinkend, bremsend und abbiegend von der Piste abfährt, ist trotzdem dran - wegen Verlassens der Transistrecke.

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