: Nur ein Urlaubsversager-betr.: "Ausbrecher im Parlament gefaßt", taz vom 7.10.88
betr.: „Ausbrecher im Parlament gefaßt“, Kurzmeldung auf Seite 1, taz vom 7.10.88
Ich möchte gegen das Wort „Ausbrecher“ protestieren. Der Häftling von dem in dem Artikel die Rede ist, ist lediglich ein Urlaubsversager. Zwischen Ausbrecher und Urlaubsversager besteht ein großer Unterschied, den ihr beachten solltet. (...) Er ist ja von der Anstalt für drei Tage auf freien Fuß gesetzt worden in der Annahme, er kommt zurück, was aber nicht der Fall war. (...)
Frans Calefice, Willich
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