: Prostituierte
Ein Prostituierten-freundliches Urteil fällte das Amtsgericht in Detmold vergangene Woche. Die Besitzerin eines Clubs der „gehobenen und diskreten Atmosphäre“ wurde vom Tatbestand der Förderung von Prostitution nach Paragraph 180a StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung und Bestrafung zu 120 Tagessätzen a 200 DM gefordert. Dem schloß sich das Schöffengericht angesichts der Beweislage nicht an. Der Tatbestand des 180a StGB solle Frauen vor Gefahren und Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit schützen. Die Zeuginnen hatten jedoch übereinstimmend von guten Arbeitsbedingungen wie ausreichenden sanitären Einrichtungen, Anonymität, Selbständigkeit der einzelnen Frau bezüglich Anwesenheit, Umgang mit Gästen und Preisgestaltung berichtet. Mitarbeiterinnen des Berliner Prostituiertenprojekts „Hydra“, die als Sachverständige geladen worden waren, freuten sich in einer Pressemitteilung über das „ungewöhnliche“ Urteil.
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