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Abtreibungsfinanzierung weiter strittig

Berlin (taz) - In der Regierungskoalition ist die Forderung der CDU/CSU, die Abtreibungsfinanzierung nicht in das Paket zur Gesundheitsreform zu übernehmen, weiterhin strittig. Nach dem Koalitionsgespräch zur Gesundheitsreform verlangte die FPD-Fraktion die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium die von der CDU/CSU vorgeschlagene Konstruktion rechtstechnisch prüfen wird.

Auf Betreiben der AbtreibungsgegnerInnen in den Unionsparteien hatte die CDU/CSU- Fraktion Ende September beschlossen, die Abtreibungsfinanzierung aus der Gesundheitsreform, die die Reichsversicherungsordnung (RVO) ablösen wird, auszuklammern, um den „LebensschützerInnen“ die Zustimmung zu dem Gesetz möglich zu machen. Die Regelung zur Abtreibungsfinanzierung soll in der RVO belassen werden. Die FDP hatte mehrfach Kritik an dem Beschluß geäußert, aber Kompromißbereitschaft signalisiert. Um künftig Unsicherheiten über die Finanzierung von Abtreibungen zu vermeiden, hatte sie vorgeschlagen, ein Paket „Mutterschaft“ zu schnüren. Danach sollen nicht nur die Paragraphen zur Finanzierung der Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch Mutterschaftsgeld oder Empfängnisverhütung in der RVO verbleiben. Die CDU/CSU stimmte diesem Paket jetzt zu. Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern ist die Frage, ob im Gesundheitsreformgesetz ein Verweis auf die RVO notwendig ist. Nach Ansicht der FDP gibt ein „Rumpfgesetz“, wie es die RVO darstellen würde, verfassungrechtliche Bedenken auf. Sie geht von einer vorgeschriebenen „Verweisnorm“ aus. Die AbtreibungsgegnerInnen in der Union sperren sich bislang gegen den Verweis in der Gesundheitsreform: denn damit, so fürchten sie, würden sie indirekt der Abtreibungsfinanzierung doch zustimmen. Der stellvertretende Fraktionssprecher der FPD, Rüdiger Bonneß, betonte gegenüber der taz, daß die FDP die Aufnahme der Abtreibungsfinanzierung in die Gesundheitsreform einklagen werde, falls die „Rumpf-RVO“ einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten sollte.

Helga Lukoschat

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