: Befördern statt einstellen
■ Bildungssenatorin muß Arbeit für beförderungshungrige Lehrerinnen (er)finden / Personalrat will lieber neueinstellen / Senatorin Franke in guten Schuhen
Wer hart arbeitet, soll auch einigermaßen anständig verdienen. Unter normalen Menschinnen erfreut sich dieses gängige Credo einer leistungsorientierten Marktwirtschaft einer gewissen Plausibilität. Neben den „normalen“ Menschinnen gibt es in Bremen allerdings auch Beamtinnen. Für sie gilt offenkundig die umgekehrte Logik: Wer viel Geld verdienen will, für den wird sich schon irgendwo im Bremer Staatsdienst eine angemessene Tätigkeit finden lassen. Wenn nicht, muß sie eben erfunden werden.
Unter die Arbeits-Erfinderinnen dieser besonderen Art ist jetzt Bildungssenatorin Horst Werner Franke gegangen. Pflichtgemäß hat sich die Bildungssenatorin ausgedacht, wie sich relativ erträglichen Hunger leidende Lehrerinnen (Gehaltsstufe A13) bei Laune halten lassen, indem man ihnen einen A14- oder gar A15-Job andient. Nach langem Suchen fand die Senatorin eine Aufgabe an allen bremischen Schulen, mit der sich eine allfällige Beförderung nach A14 rechtfertigen ließe: Die Koordination der Kol
leginnen-Weiterbildung. Rund 1,4 Millionen Mark, gleichmäßig zu verteilen auf 130 aufstiegsorientierte Lehrerinnen, will sich der Senat diese hochlöbliche Zusatzarbeit seiner pädagogischen Staatsdienerinnen kosten lassen.
Allein: Der Personalrat wußte andere und bessere Verwendung für die Karrierekohle: Neueinstellungen. Die Personalrätinnen verweigerten den Weiterbildungs -Koordinations-Funktionsträgerinnen-A14-Posten ihre Zustimmung, riefen Einigungs- und Schlichtungsstelle an, und signalisierten, (den Personalrätinnen im Nachhinein peinlich genug) sogar Kompromißbereitschaft und schlugen eine Fifty -Fifty-Teilung zwischen befördungshungrigen und arbeitslosen Lehrerinnen vor. Umsonst. Zwar übernahm die Einigungsstelle die Argumente des Personalrats und kam zu der Auffassung, „daß Befördungsstellen nicht geschaffen werden müssen, ohne daß sich überzeugende sachliche Gründe für eine Beförderung ergeben. Das gilt erst recht in Zeiten großer Lehrerarbeitslosigkeit, in denen vorhandene Haushaltsmittel vor
rangig für Einstellungen von Lehrern verwendet werden sollten“.
Bei Bildungssenatorin Franke verfingen die Argumente der neutralen Schlichterinnen jedoch nicht. In der heutigen Senatssitzung will Franke seine Senatskolleginnen deshalb mit einer Vorlage überzeugen, in der es unter Punkt G „Beschlußvorschlag“ heißt: „Der Senat stimmt dem Beschluß der Einigungsstelle nicht
zu. Die Ausschreibung von Funktionsstellen soll gemäß dem Antrag des Senators für Bildung, Wissenschaft und Kunst durchgeführt werden.“
Franke steht durchaus in guten Schuhen. Zu seiner Rechtfertigung kann er auf ein Urteil verweisen, das eine Bremer Lehrerin vor dem Verwaltungsgericht erstritten hat. Der Mann hatte auf Beförderung geklagt und - ist Personalrätin.
K.S.
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