Kranke Daten schützen

■ Senat beschloß „Krankenhausdatenschutzgesetz“ / Auch Privat-PCs der Chefärzte sollen kontrolliert werden

Extra zum Schutz von Krankendaten wird es in Bremen bald ein neues Gesetz geben. Gestern hat der Senat den Entwurf des „Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetzes“ verabschiedet. Schon im nächsten Monat soll es in der Bürgerschaft beraten und noch in diesem Jahr dort beschlossen werden. Dann hat Bremen als erstes Bundesland den Umgang mit Krankendaten geregelt. Die Verpflichtung, so Gesundheitssenatorin Vera Rüdiger gestern auf der Pressekonferenz, bestehe für alle Länder und ergebe sich überwiegend aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das neue Gesetz enthält detaillierte Regelungen über den Umgang mit den medizinischen und persölichen Daten der Krankenhauspatienten. So dürfen Patientendaten nur automatisiert gespeichert werden, wenn kein Rückschluß auf die Person möglich ist. Auch die Übermittlung von Daten aus dem medizinischen in den Verwaltungsbereich soll nur noch anaonymisiert möglich sein. Die Aufnahme-Nummer, dieser unauffällige Entschlüssun

gelungs-Code, soll den Daten „nur für kurze Zeit“ beigegeben werden, wie die Senatorin gestern erläuterte.

Das Gesetz gilt nicht nur für die krankenhauseigenen Datenverarbeitungsanlagen, sondern auch für die praktischen kleinen Personal-Computer, die heute schon auf vielen Klinikstationen stehen. Häufig sind solche Geräte Eigentum von computer-faszinierten Chefärzten, die die Arbeit rationalisieren und selbst einen schnellen Zugriff auf Krankendaten haben wollen. „Diese Privat-PCs stehen nicht im rechtsfreien Raum“, betonte die Senatorin. Auch der Umgang damit müsse kontrolliert werden.

Aber von wem? Von den Datenschutzbeauftragten. Jedes Krankhaus muß sich eine solche SpezialistIn anschaffen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Aber das allein wird nicht genügen, meint Vera Rüdiger: Das Gesetz soll auch die Sensibilität gegebüber dem Datenschutz erhöhen. Und außerdem: Es enthält Saktionen. Wer dagegen verstößt, kann bis zu zwei Jahren ins Gefängnis kommen.

mw