piwik no script img

Gericht gegen Fassadenpolitik

Düsseldorf (ap) - Spruchbänder mit politischen Parolen haben nach Ansicht des Berliner Kammergerichts an Hausfassaden nichts zu suchen. Jeder Wohnungseigentümer habe ein Recht darauf, daß das Gesamtbild einer Wohnanlage die für Wohnbereiche üblichen Grundsätze politischer Befriedung und Neutralität wahre. Den Wohnungseigentümern, die ihre Meinung unter Verwendung des Gemeinschaftseigentums und unter Benutzung ihrer zufällig zur Straße hin gelegenen Wohnung frei äußern wollten, stünden andere Wohnungseigentümer gegenüber, die in ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsrecht betroffen sein könnten. (Az.: 24 W 4716/87)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen