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Birol A. wird weiter überwacht

Münchner Verwaltungsgericht hebt „Hausarrest“ für Birol A. auf / Begründung: Verletzung des vorläufigen Rechtsschutzes  ■  Aus München Luitgard Koch

Birol A. wird trotz des Abflugs des türkischen Ministerpräsidenten Evren weiter von der Münchner Polizei bewacht. Ein Rechtsanwalt, Michael Reiß, klagte zwar erfolgreich vor der 17.Kammmer des Münchner Verwaltungsgerichts gegen die „Ausgangsbeschränkung“ seines Mandanten.

Erst am Donnerstag morgen um 8.15 Uhr hatte der 27jährige Türke die Verfügung vom Münchner Ausländeramt erhalten. Für das Gericht war damit klar: Der verhängte Hausarrest ist rechtswidrig. Trotzdem erhielten die Beamten keine Anweisung vom Ausländeramt die Bewachung sofort zu beenden. Birol wurde weiter beschattet. Das Ausländeramt habe durch die zu späte Zustellung des Zwangsbescheids „die Beschreitung des Rechtswegs (...) erheblich erschwert, wenn nicht gar fast unmöglich gemacht“, erklärte das Gericht weiter. Ein solches Vorgehen wäre nach Ansicht des Gerichts nur dann legitim, „wenn die Erkenntnisse der Behörde früher nicht zugänglich waren oder nicht verwertet werden konnten“. Doch der Staatsbesuch von Evren war schon länger bekannt. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat wurde vom bayerischen Innenministerium erst am 17.10.88 per Fernschreiben vom Innenministerium angewiesen ausländerrechtliche Maßnahmen zu verhängen.

Bereits Ostern dieses Jahres durfte Birol München nicht verlassen. Grund: in Nürnberg feierten die Kurden ihr Neujahrsfest. Den Bescheid über den verhängten Hausarrest bekam er damals am Karfreitag. An diesem Tag gab es keine Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Erst nachdem der Hausarrest vorüber war, konnte Birol sich wehren. Der Hauptverhandlungs-Termin in dieser Sache fiel mit dem neuverhängten Hausarrest zusammen.

Begleitet von zwei Polizisten erschien Birol vor Gericht. In beiden Fällen wurde die Rechtswidrigkeit des Vorgehens bestätigt.

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