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Staatsschutz durchsucht wieder

Anwältinnen-Kanzlei in Düsseldorf und Kölner Verlag durchsucht / Zusammenhang zum Verfahren gegen angebliche RAF-Mitglieder aus Duisburg /Akten in Verlag beschlagnahmt  ■  Aus Bonn Oliver Tolmein

Die Räume der Rechtsanwältinnenkanzlei von Dorothee Frings in Düsseldorf und des GNN-Verlages in Köln wurden gestern vormittag auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere Stunden lang durchsucht. Anlaß für die Aktion bot eine im Februar dieses Jahres im GNN-Verlag erschienene Broschüre zum Verfahren gegen vier angebliche RAF-Mitglieder aus Duisburg. In der Broschüre, für die die Anwältin presserechtlich verantwortlich zeichnet, sollen laut Durchsuchungsbeschluß „Schriftstücke eines Verfahrens (...) in wesentlichen Teilen (mitgeteilt worden sein), bevor eine Erörterung in öffentlicher Verhandlung erfolgt oder das Verfahren abgeschlossen ist“. Die Auslegung der dem Durchsuchungsbeschluß zugrundeliegende Strafgesetzbuch -Bestimmung ist in JuristInnen-Kreisen umstritten. Bemerkenswert ist, daß der Beschluß bereits vom 27.Mai 1988 stammt: Was die Staatsanwaltschaft veranlaßt hat, fünf Monate zu warten, mochte sie nicht verraten. MitarbeiterInnen des GNN-Verlages vermuten Schwierigkeiten bei der Beweisführung im Duisburger Verfahren. Alle vier Angeklagten, die legal gelebt haben und berufstätig waren, denen gleichwohl aber RAF-Mitgliedschaft und ein Anschlag auf eine Bundesgrenzschutz-Kaserne im August 1986 zur Last gelegt werden, bezeichnen die Vorwürfe als „abenteuerlich konstruiert“, und die Indizienlage gilt als äußerst schwach.

Auch die Art der Durchsuchungen deutet auf einen anderen Zweck als die Beweismittelsicherung wegen der Veröffentlichung der Broschüre hin: Die Kripobeamten konzentrierten sich darauf, Schriftproben aller Schreibmaschinen und Drucker anzufertigen, sie durchsuchten die Handakten des laufenden Verfahrens, beschlagnahmten einen Aktenordner mit Broschüren-Bestellungen und widmeten sich ausführlich der Sichtung des Archivs des GNN-Verlages.

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