: Senat für Gebührenerhöhung
Der Senat hat am Dienstag dem von den Ministerpräsidenten der Länder ausgehandelten Kompromiß zur Erhöhung der Rundfunkgebühren zugestimmt. Er wird jetzt dem Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Rundfunkfinanzierung zur Abstimmung vorlegen. Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sollen danach von 1990 an um 2,40 auf 19 Mark erhöht werden. Durch den neuen Staatsvertrag soll auch der Finanzausgleich zugunsten der finanzschwachen Radioanstalten auf 222 Mio. Mark erhöht werden. Der SFB soll davon jährlich mindestens 96 Mio. Mark erhalten.
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