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DDR will Luftraumkontrolle

■ DDR drängt Westmächte auf Einbeziehung in Berliner Flugüberwachung / Die aber ist allein Sache der Alliierten / Konsequenz von Reagans „Berlin-Initiative“

Die DDR hat in gleichlautenden Noten an die westlichen Hauptstädte ihre Einbeziehung in die Flugüberwachung um Berlin verlangt. Die DDR-Nachrichtenagentur 'adn‘ meldete am Montag, das Ostberliner Außenministerium habe vorgeschlagen, „entsprechend den internationalen Normen zwischen den Flugsicherungsstellen der DDR und in Berlin (West) Informationen zur Flugsicherheit im Nahverkehrsbereich des Flughafens Berlin-Schönefeld auszutauschen“.

Weiter heißt es, in diesem Zusammenhang würden die für diesen Bereich geltenden Flugregeln der DDR übermittelt und die Erwartung ausgesprochen, daß diese auch von der westlichen Seite strikt eingehalten würden.

Der Vorstoß Ost-Berlins erfolgt wenige Wochen nachdem die UdSSR in ihrer Antwort auf die Berlin-Initiative der Westmächte in Fragen des Luftverkehrs auf die Zuständigkeit der DDR verwiesen hatte. Von Seiten der Alliierten wurde darauf hingewiesen, daß die Flugsicherheit in den Flugkorridoren nichts mit der DDR zu tun habe.

Für die Flugsicherheit im Berliner Luftraum und in den Korridoren sind allein die vier Siegermächte zuständig. Sie unterliegt der Luftsicherheitszentrale mit Sitz in Schöneberg, der einzigen alliierten Behörde, in der alle vier Siegermächte noch zusammenarbeiten. Als Kontrollzone gilt seit 1945 der Luftraum vom Boden bis in 10.000 Fuß (etwa 3.000 Meter) Höhe innerhalb eines Radius‘ von 20 Meilen (rund 32 Kilometer) um das Kontrollratsgebäude herum.

Innerhalb dieser Zone liegt neben den Westberliner Flughäfen Gatow, Tempelhof und Tegel auch der Ostberliner Flughafen Schönefeld. Allerdings kann Schönefeld anders als die Westberliner Airports auch von nichtalliierten Flugzeugen angeflogen werden, weil er außerhalb des Stadtgebietes des früheren „Groß-Berlins“ in der DDR liegt.

dpa/ap

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