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Sicherheitsschutz

■ BDK gegen mehr Datenschutz / Novelliertes ASOG soll Polizeibefugnisse nicht einschränken

Lieber selber Telefone abhören will der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), als dies weiterhin den Alliierten zu überlassen. Auf ihrem gestrigen Landesdelegiertentag wehrten sich die Kriminalbeamten wieder einmal dagegen, sich ihrerseits in die Karten gucken zu lassen. Den FDP -Gesetzentwurf zur Novellierung des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) kritisierten sie heftig, weil er unter anderem bestimmte Auskunfts- und Informationspflichten der Polizei vorsieht. Dies widerspricht nach Ansicht des BDK dem „Sinn polizeilicher Datensammlungen“. Eine Einschränkung der polizeilichen Datenerhebung, -speicherung und -nutzung wollen sie nicht hinnehmen. Ungehindert wollen die Beamten weiterhin personenbezogene Daten speichern, Daten im Sicherheitsbereich austauschen, Auskünfte an Betroffene verweigern dürfen und über die Löschungsfristen selbst bestimmen. Der Datenschutz, meinte der Referent Manfred Schreiber, müsse mit dem „Grundrecht auf Sicherheit“ in Einklang gebracht werden.

Die Kriminalbeamten wollen sich auch nicht darauf beschränken lassen, „konkrete Gefahrenlagen“ abzuwehren, wie es der FDP-Entwurf vorsieht, sondern sie wollen bereits „abstrakte Gefahrenlagen“ beseitigen.

RiHe

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