: Gefahr für indonesische Gefangene
■ Nach zwei Hinrichtungen am 17. Oktober droht der Tod weiteren Gefangenen, die seit dem Putschversuch und den folgenden Massakern von 1968 zum Tode verurteilt sind
In der Nacht vom 15. auf den 16.Oktober 1988 wurden in Indonesien zwei Gefangene hingerichtet, die aufgrund ihrer Beteiligung am Putschversuch von 1965 verurteilt worden waren. „Amnesty international“ fürchtet, daß die Hinrichtung weiterer Gefangener, die wegen ähnlicher Anklagen zum Tode verurteilt wurden, droht.
Folgende Gefangene, alle im Cipiang Gefängnis in Jakarta inhaftiert, sind gefährdet:
Ruslan Wijayasastra, 71, ehemaliges Mitglied des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Indonesiens (PKI
-Partai Komunis Indonesia) und stellvertretender Vorsitzender der angegliederten Landarbeitergewerkschaft. Im Februar 1969 verhaftet, klagte man ihn der Subversion an. Er soll im Zusammenhang mit dem Staatsstreich und einer in der Folge aufgetretenen bewaffneten Untergrundbewegung in Blitar, Ost-Java, die den indonesischen Behörden zufolge darauf abzielte, einen „bewaffneten Volkskampf“ gegen die Regierung zu planen, tätig gewesen sein. Im März 1972 verurteilte ihn ein Militärsondergericht zum Tode. Eine Berufungsmöglichkeit hatte er nicht.
Sukatno, 60, ehemaliger Vorsitzender der Jugendorganisation der PKI (Pemuda Rakyat). Der gelernte Elektriker kämpfte im indonesischen Unabhängigkeitskrieg von 1945 bis 1949. 1955 wurde er ins Parlament gewählt. Zur Zeit des Putschversuchs gehörte er dem ZK der PKI an. Im Juli 1968 in Ostjava verhaftet, verurteilt ihn das Bezirksgericht von Jakarta im März 1971 zum Tode. Man vermutet, daß seine Berufung beim Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde.
Iskandar Subekti, 67, ehemaliges Mitglied des ZK der PKI und ihrer Abteilung für auswärtige Angelegenheiten. Der Journalist und Übersetzer wurde im Juli 1968 in Süd-Blitar, Ost-Java, verhaftet. Nach vier Jahren machte man ihm den Prozeß. Er legte gegen seine Verurteilung zum Tode 1972 beim Oberen Gericht von Jakarta Berufung ein. Jedoch ist nicht bekannt, ob diese den Obersten Gerichtshof erreichte. Soll unter Bluthochdruck, Herzbeschwerden, chronischer Bronchitis leiden.
Asep Suryaman, (62), ehemaliges Mitglied des „Sonderbüros“ der PKI (das die indonesischen Behörden der Infiltration des indonesischen Militärs beschuldigen) war Leiter der Erziehungsabteilung des Sekretariats der PKI. Schloß sich für kurze Zeit mit den PKI-Mitgliedern von Blitar bewaffneten Kräften an. Dann floh er nach West-Java, im September 1971 in Bandung verhaftet. Zu dieser Zeit arbeitete er als Altkleiderhändler. Vier Jahre später verurteilte ihn das Bezirksgericht in Jakarta zum Tode. Er legte Berufung beim Oberen Gericht ein. Eine Entscheidung ist nicht bekannt.
Satar Suryanto, (57), ehemaliger Angehöriger der Cakrabirawa-Einheit (d.i. die Präsidentengarde, eine Eliteeinheit der indonesischen Armee). Mitglieder dieser Truppe sollen für die Entführung und Ermordung von sechs Generalen in der Nacht des Putschversuchs verantwortlich gewesen sein; er wurde am 4.Oktober 1965 verhaftet und von dem örtlichen Militärgericht in Jakarta am 19.April 1971 zum Tode verurteilt.
I Bungkus, (61), war Feldwebel der Cakrabirawa-Einheit, am 8.Oktober 1965 verhaftet und am 30.Juli 1971 von dem örtlichen Militärgericht in Jakarta zum Tode verurteilt. Er legte beim O. G. Berufung ein.
Surono, (60), Mitglied der Cakrabirawa-Einheit, 1965 verhaftet, am 24.Oktober 1970 zum Tode verurteilt. Seine Berufung gelangte an den Obersten Gerichtshof, ohne daß das Ergebnis bekannt geworden wöre.
Athanasius Buang, (49), Feldwebel der Cakrabirawa-Einheit, am 5.Oktober 1965 verhaftet und am 9.November 1969 vom Militärgericht Jakarta zum Tode verurteilt. Sowohl er als auch ein weiteres Mitglied der Cakrabirawa, Simon Petrus Soleiman, legten noch am Tag ihrer Verurteilung beim Oberen Militärgericht Berufung ein. Sie erhielten erst 1987, also 18 Jahre später (!), die Benachrichtigung, daß ihre erste und zweite Berufung zurücgewiesen worden sei. Die Tatsache, daß sie eine zweite Berufung eingelegt hätten, war beiden nicht bekannt.
Simon Petrus Soleiman, (60), am 5.Oktober 1965 verhaftet und am 8.November 1969 zum Tode verurteilt.
Marsudi, (53), Hauptfeldwebel der indonesischen Luftwaffe. Vermutlich kurz nach dem Putschversuch verhaftet, macht man ihm 1976 vor einem Militärgericht in Jakarta den Prozeß. Er wurde des Mordes an vier der in der Nacht des Putschversuchs entführten Generäle angeklagt und zum Tode verurteilt. Das Ergebnis seiner Berufung vor dem Oberen Militärgericht ist nicht bekannt.
Norbertus Rohayan, (49), war Angehöriger der Cakrabirawa, am 5.Oktober 1965 verhaftet. Am 8.November verurteilt ihn das örtliche Militärgericht von Jakarta zum Tode. Das Ergebnis seiner Berufung bem O. M. ist nicht bekannt.
Appellieren Sie an die Regierung Indonesiens, damit die Todesurteile nicht vollstreckt werden.
Appelle an: President Suharto, Bina Graha, Jalan Veteran 17, Jakarta, Indonesien, Telex: 07344469 deplu ia, 07344282 bigra ia, Telegramme: president suharto, jakarta, indonesien
Kopien an: Kanzlei der Botschaft der Republik Indonesien, Bernkasteler str. 2, 5300 Bonn 2, Telex: 886352 und 886760, Telefax: 49228311393
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