: Kennzeichnungspflicht
■ Verbraucherzentrale zu südafrikanischen Produkten
In den Streit um die Zulässigkeit der Abkürzung „RSA“ für südafrikanisches Frischobst und Gemüse zwischen Wirtschaftsverwaltung und einzelnen Bezirksämtern hat sich jetzt die Verbraucherzentrale eingeschaltet.
Sie begrüßte jedenfalls den Entschluß des Wilmersdorfer und Schöneberger Bezirksamts aufs schärfste, unklare Herkunftsbezeichnungen bei frischem Obst und Gemüse nicht mehr zu dulden: „Die Herkunftsbezeichnung muß deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein und in deutscher Sprache.“
Die englische Abkürzung „RSA“ reicht deshalb nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht aus. Bei neun Obst und 22 Gemüsesorten müsse die Herkunftsbezeichnung angegeben werden, bei sechs Beeren- und zehn weiteren Gemüsesorten nur dann, wenn die Erzeugnisse nach einer gesetzlichen Handelsklasse angeboten werden.
Keiner Herkunftsbezeichnung bedürfen hingegen Frischprodukte wie Ananas, Bananen, Kiwi, Kürbis und Nüsse. Zu den nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten aus Südafrika gehören zum Beispiel Konserven, auf denen als Herkunft auch „South Africa“, „Republic of South Africa“ oder „RSA“ angeben ist.
Auf südafrikanischen Ursprung lassen auch Markennamen wie Cape oder teilsweise auch Outspan schließen. Bei den Produkten von Del Monte, Koo, Karoo, Silverleaf, Summit und Tesko könne es sich ebenfalls um Ware aus Südafrika handeln.
Das Merkblatt kann bei der Verbraucherzentrale, Bayreutherstraße 40, 1/30, abgeholt werden, gegen Zusendung eines Freiumschlags wird es auch zugeschickt.
plu
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