: RB-Prozeß: „Freiheitsberaubung“
Trotz Hungerstreik - Strafvorwurf verschärft ■
Foto: Herve Maillet
Fünf Tage dauert der Hungerstreik der Angeklagten im Radio -Bremen-Prozeß jetzt. Mit ihrer Aktion wollen die Angeklagten Druck auf Politik und Justiz Bremens ausüben. Doch das Gericht, vor dem gegen einen von ihnen seit Wochen verhandelt wird, zeigt Härte: Halil K. soll nicht mehr nur wegen Nötigung, sondern auch wegen Freiheitsberaubung bestraft werden. Das sagte sein Rechtsanwalt Gerhard Baisch gestern vor der Presse. Dabei könnte eine viel höhere Strafe herauskommen. Die Motive der Tat brauchen bei einer solchen Anklage viel weniger berücksichtigt werden, als beim Nötigungsvorwurf. Baisch sieht in diesem Schritt des Gerichts den Versuch, die Angeklagten einzuschüchtern und den Prozeß schnell zu beenden, ohne den politischen Hintergrund der Aktion zu berücksichtigen.
Vier Männer und eine Frau nehmen an dem Hungerstreik teil. Außer einem sind alle angeklagt, am zweiten Mai dieses Jahres ein Studion von Radio Bremen besetzt und die Mitarbeiter „genötigt“ zu haben. Die Besetzer wollten damals erreichen, daß eine Protesterklärung gegen Polizeiterror in der Türkei über den Sender verlesen wird. Auch heute hungern sie nicht nur in eigener Sache: Sie solidarisieren sich auch mit den rund 2.000 politischen Gefangenen in der Türkei, die im Hungerstreik sind.
mwDer Prozeß wird heute um 14 Uhr im Saal 351 fortgesetzt.
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