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Knast für faschistische Äußerungen

Ein 18jähriger DDR-Bürger muß eine zehnmonatige Haftstrafe verbüßen, weil er ausländische Teilnehmer eines internationalen Ferienlagers, darunter junge Spanier, mit faschistischen und rassistischen Äußerungen beleidigt hat. Das Bezirksgericht Magdeburg hat die Berufung des jungen Mannes gegen dieses Urteil der Vorinstanz als unbegründet zurückgewiesen. Der Jugendliche, dessen Sympathien nach Feststellung des Gerichts den Skinheads gelten, habe Hitler als „Vorbild“ bezeichnet.

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