Grüne Organklage gegen Bayern

München (ap) - Die Grünen im bayerischen Landtag haben gestern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof in mündlicher Verhandlung ihre Forderung nach einem Sitz im Landtagsausschuß für Sicherheit bekräftigt. Das Urteil fällt am 14.Dezember.

Die Grünen-Fraktion klagt gegen die Festsetzung der Ausschußstärke auf nur elf Mitglieder, wodurch die CSU -Mehrheit sich „vor Kontrolle schützen“ wolle. Den Grünen steht in Bayern jeweils der 13.Sitz in den Parlamentsausschüssen zu. Der Landtag berief sich in seinem Antrag auf Abweisung der Klage auf arbeitsökonomische Erwägungen sowie auf die Erörterung geheimhaltungsbedürftiger Vorgänge, weshalb die Zahl der Geheimnisträger im Parlament möglichst klein gehalten werden solle.