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Kein Verfahren gegen Manfred Zieran

Staatsanwaltschaft lehnt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der „Untreue“ gegen den Radikalökologen Manfred Zieran ab / Schiedsgericht noch in weiter Ferne  ■  Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) -Die parteiinterne Auseinandersetzung innerhalb der hessischen Grünen um die dem Radikalökologen Manfred Zieran vorgeworfene Unterschlagung von Geldern, die für den nie eröffneten Hoechst-Prozeß bestimmt waren, geht weiter - obwohl die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankfurt inzwischen die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Manfred Zieran abgelehnt hat. Der Wortlaut lag der taz aus technischen Gründen noch nicht vor. Mit der Einstellung seien die Vorwürfe gegen Zieran „nicht widerlegt“, meinte etwa das Mitglied des Kreisvorstandes der Grünen Frankfurt Tom Koenigs auf Nachfrage der taz. Die Beschuldigungen, die Walter Oswalt im April '88 gegen Zieran und Jutta Ditfurth erhoben habe, stünden weiter „ungeklärt im Raum“.

Die Radikalökologen um Manfred Zieran und Manon Tuckfeld (Römer) nehmen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung dagegen zum Anlaß, den „Hardliner-Realos“ um Tom Koenigs und Lutz Sikorski (Römer) eine „massive Schmutz- und Lügenkampagne“ vorzuwerfen, die von Ex-Fundi Oswalt vorbereitet und von „etlichen Presseorganen geleitet und unterstützt“ worden sei.

Nach Angaben der Radikalökologen habe die Staatsanwaltschaft weder Anhaltspunkte dafür gefunden, daß Manfred Zieran - „wie behauptet“ - in die Parteikasse gegriffen habe, noch könne weiter behauptet werden, Vorstandsbeschlüsse der Partei seien gefälscht worden. Die Radikalökologen verweisen darüber hinaus auf den Bericht der von den Grünen eingerichteten „Untersuchungskommission zur Aufklärung der Spiegel-Vorwürfe“, in dem der Vorwurf der „Manipulation“ des entscheidenden Bundesvorstandsbeschlusses zurückgewiesen und festgestellt worden sei, daß es sich lediglich um eine „Schlamperei beim Zusammenstellen der Unterlagen zum Kopieren“ gehandelt habe. Allerdings hatte sich die Kommission nur marginal mit der sogenannten Zieran -Affäre beschäftigt. Das Landesschiedsgericht der Partei in Hessen sollte Licht in das Dunkel eines parteiinternen Verwirrspiels bringen.

Doch das von Tom Koenigs angerufene Schiedsgericht tagte bis heute nicht zum Thema. Die Radikalökologen werfen den Realos denn auch die „Verschleppung“ des Parteiordnungsverfahrens vor. Tom Koenigs und auch der Landesvorstand der hessischen Grünen dagegen: Zwar habe die Partei auf der Landesmitgliederversammlung (LMV) Mitte September eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet, die Voraussetzung für die Einberufung des Schiedsgerichts gewesen sei, doch das Protokoll dieser LMV habe dem Landesvorstand dann nur unvollständig vorgelegen, „weil die Protokollantin offensichtlich überfordert war“ (Karin Guder/Landesgeschäftsstelle). Deshalb gebe es in Hessen noch immer keine gültige Schiedsgerichtsordnung - und daher auch kein Schiedsgericht. Die ganze Affäre, so Tom Koenigs, sei ohnehin nie eine Angelegenheit für den Staatsanwalt gewesen, sondern ausschließlich eine der Partei. Die Anzeige gegen Zieran war anonym erstattet worden.

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