: Keine Aussetzung in Memmingen
Memmingen (dpa) - Das Landgericht Memmingen hat im Prozeß gegen den Frauenarzt Horst Theissen wegen illegaler Abtreibung in 156 Fällen am Montag den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Hauptverhandlung wegen der „verstrickten Prozeßlage“ auszusetzen. Mit einem Befangenheitsantrag der Verteidiger muß sich außerdem das OLG München befassen. In Memmingen stehen nicht mehr ausreichend Richter zur Verfügung, um über Befangenheitsanträge zu entscheiden.
Die Verteidiger des Gynäkologen wollen 14 Richter am Landgericht für befangen erklären lassen. Mangels entscheidungsbefugter Richter muß das Oberlandesgericht einen Antrag behandeln. Bis die Entscheidung vorliegt, wird der Prozeß mit nichtöffentlichen Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
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