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Mieterschutz vor Bundesgerichtshof

■ Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt über Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch öffentlich über die Voraussetzungen von Wohnungskündigungen wegen Eigenbedars verhandelt. In dem Verfahren vor dem 1.Senat, das Millionen Mieter betrifft, geht es insbesondere um die Frage, ob es für die Kündigung wegen Eigenbedarfs nur auf die Interessen des Vermieters ankommen soll oder auch die Interessen des Mieters berücksichtigt werden müssen.

In den vergangenen Monaten war es - infolge abweichender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts zum Kündigungsschutz - zu erheblichen Irritationen an den unteren Gerichten gekommen.

In der umstrittenen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraph 564 b BGB) ist geregelt, daß Vermieter nur bei „berechtigtem Interesse“ kündigen dürfen unter anderem dann, wenn sie die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigen (Eigenbedarf). Der BGH hatte im Januar entschieden, eine wirksame Kündigung setze in diesem Falle lediglich „vernünftige, nachvollziehbare Gründe“ voraus. Demgegenüber hatte die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten, die Kündigung dürfe nicht willkürlich sein, und letztlich offengelassen, ob das Interesse des Mieters am Bestand des Mietvertrages bei der Zulässigkeit der Kündigung zu berücksichtigen sei.

In der mündlichen Verhandlung bezeichnete es ein Vertreter des Deutschen Mieterbundes als verfassungsrechtliches Gebot, „bei jeder Eigenbedarfskündigung nicht nur das Vermieterinteresse nach bestimmten Kriterien zu gewichten“. Vielmehr müsse auch das im Einzelfall „konkret vorliegende Bestandsinteresse der betroffenen Mieter“ dagegen abgewogen werden.

Dieser Auffassung widersprach der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Theodor Paul. Für die Beurteilung des Eigenbedarfs dürfe nur auf die Interessen des Vermieters abgestellt werden. Der als Sachverständige geladene Vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht, Friedemann Sternel, wies darauf hin, daß mit den seit Anfang dieses Jahres ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts die Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarfs erheblich zugenommen habe.

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