: Journalisten-Akte ist aktenkundig
■ Der „Zeit„-Reporter Sontheimer will erneut prüfen lassen, ob der Verfassungsschutz seine Akte an den CDU Abgeordneten Buwitt weitergegeben hat
Mit den Veröffentlichungen der SPD über die Bespitzelung von Journalisten, AL und Sozialdemokraten ist auch eine alte, bislang nicht beweisbare Geschichte ans Licht gekommen. Michael Sontheimer, Reporter der „Zeit“ und ehemaliger taz Redakteur, hatte schon im Februar 1986 vermutet, daß der Verfassungsschutz ein Dossier über ihn angelegt und an den CDU-Abgeordneten Buwitt weitergegeben hatte. Der CDU Mann hatte ihn damals in einer Sendung des SFB beschimpft und mit zum Teil falschen Tatsachenbehauptungen verleumdet.
Unter anderem sagte Buwitt, Sontheimer „ist ja nicht nur ein stadtbekannter Hausbesetzer in Berlin gewesen - in der Potsdamer Straße 169, wenn ich das richtig sehe -, sondern er ist selber mit dem Gesetz ja mehrmals in Konflikt gekommen. Er ist unter anderem wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik verurteilt worden.“
Doch die Behauptungen Buwitts stimmten nicht. Zwar gab es ein Ermittlungsverfahren gegen Sontheimer, verurteilt wurde er jedoch nicht. Die Potsdamer Straße 169 war nie ein besetztes Haus. Diese Informationen, falsch wiedergegeben, konnte Buwitt, dem Sontheimer wegen seiner Recherchen im Bauskandal mehr als mißliebig war, nur aus Verfassungsschutzakten haben, mutmaßte der Journalist schon damals. Er stellte Strafantrag gegen Unbekannt, wegen unerlaubter Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, ohne Buwitt je dazu gehört zu haben.
Erst jetzt wurde bekannt, daß die Akte just in dem Moment vernichtet wurde, als die Parlamentarische Kontrollkomission (PKK) sie einsehen wollte. Noch am letzten Donnerstag hatte der Vorsitzende der PKK, Rolf-Peter Lange (FDP), behauptet, es habe keine Vernichtung einer Journalisten-Akte gegeben. SPD-Lorentz gestern im Innenausschuß: Wir haben das Protokoll noch einmal eingesehen, Lange hat „gelogen“.
Sontheimer beantragt jetzt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Immer noch will er von Innensenator Kewenig wissen, was in der Akte stand und an wen die Informationen weitergegeben worden waren.
bf
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