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Funcke gegen Zimmermanns Ausländerrecht

Bonn (afp/ap) - Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Liselotte Funcke, hat am Dienstag „erhebliche Bedenken“ gegen Vorschläge zu einem neuen Ausländerrecht geäußert. Anläßlich des zehnjährigen Bestehens des Amts der Ausländerbeauftragten sagte Frau Funcke gestern in Bonn, die Teilung in ein Aufenthalts- und ein Integrationsrecht, wie von Bundesinnenminister Zimmermann (CSU) geplant, sei nicht angebracht.

Als wichtigstes Anliegen einer notwendigen Novelle nannte die Politikerin hingegen eine Wiederkehroption für junge Ausländer, die als Minderjährige mit in das Heimatland ihrer Eltern zurückkehren mußten. sich dort aber nicht zurechtfänden. Die Bestimmungen müßten in allen Bundesländern einheitlich geregelt werden. Ferner solle Ausländern nach fünf bis acht Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zugebilligt und der Familiennachzug für Eltern und Kinder uneingeschränkt zugesichert werden.

Frau Funcke wandte sich auch dagegen, straffällige Jugendliche in das ihnen vielfach unbekannte Heimatland ihrer Eltern abzuschieben. Zum zehnjährigen Bestehen ihres Amtes legte die Politikerin einen „Bericht 99 zur Situation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien Bestandsaufnahme und Perspektive für die 90er Jahre“ vor.

Die Politikerin beanstandete mangelnde Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthalts, die nachrangige Berücksichtigung der Ausländer aus Nicht-EG-Staaten bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen, die Angst mancher Deutscher vor einem Arbeitsplatzverlust und eine „mitunter ghettohafte Wohnsituation“ der ausländischen Mitbürger. Frau Funcke forderte eine Versachlichung der allgemeinen Ausländerdiskussion.

Grundsätzlich sprach sie sich für eine Angleichung der Rechtsposition für Ausländer aus Nicht-EG-Staaten an die aus EG-Ländern aus.

Die Ausländerbeauftragte forderte ferner mehr Mitspracherecht im Vorfeld ausländerrelevanter Entscheidungen von Regierung und Parlament.

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