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Prozeß gegen Antisemiten

Gießen (taz) - „Den Kiesel lassen wir auf der Mistgabel aufspießen, bis er nicht mehr zappeln kann.“ - Diese und andere Äußerungen waren Mitte dieses Jahres schon einmal Verhandlungsgegenstand des Amtsgerichtes Nidda.

Sie richteten sich gegen den jüdischen Arzt Dan Kiesel. Die beiden Angeklagten, ein Postbeamter und ein Kirchendiener aus dem Wetteraukreis, waren damals wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Vor der Dritten Strafkammer des Gießener Landgerichtes gingen die beiden Verurteilten nun in die Berufung. Während der gestrigen Fortsetzungsverhandlung versuchte der Verteidiger des verurteilten Postbeamten immer wieder, wie er selbst sagte, die Glaubwürdigkeit von Dan Kiesel in Frage zu stellen, in dem er unter anderem den Nachweis führen wollte, daß Kiesel sich bei der Angabe von Daten irre. Der Arzt, der zusammen mit seiner Lebensgefährtin als Nebenkläger auftrat, mußte bei dem Versuch, die Ereignisse noch einmal zu beschreiben, immer wieder pausieren. Es fiel ihm, wie er dem Vorsitzenden Richter erklärte, schwer, sich die Verleumdungen und antisemitischen Äußerungen noch eimal zu vergegenwärtigen. Die Verteidigung der Beklagten stellte zusätzlich den Beweisantrag, einen Brief der Lebensgefährtin Kiesels an Freunde zu den Akten zu nehmen. In ihm findet sich eine detaillierte Schilderung der Ereignisse. Zusätzlich beantragte die Verteidigung die Anhörung weiterer ZeugInnen, so daß zwei weitere Prozeßtermine anberaumt wurden. Die Verhandlung dauerte bei Redaktionsschluß noch an. Der nächste Termin vor dem Gießener Landgericht ist der kommende Mittwoch, 9.00 Uhr.

AnF

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