piwik no script img

Polizei-Prozeß

■ Montag im Amtsgericht

Darf die Polizei eine Demonstration „einschließend begleiten“ und auf Video aufnehmen? Sie darf nicht, sagen Verfassungsjuristen, denn das Recht auf Demonstration steht immerhin in der Verfassung und darf nicht ohne erheblichen Grund eingeschränkt werden. Ob es eine solche unbegründete Einschränkung war, als 1985 eine Bombenzug-Demonstration durch die Bremer Innenstadt entsprechend behandelt wurde, soll am Montag das Verwaltungsgericht klären. Montag, 5.12., 9 Uhr, Verwaltungsgericht, Altenwall

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen