: „Um's Verrecken“ keine Neuwahlen
■ Grüne und FDP legen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der Neuwahlen ermöglichen soll CDU im Prinzip dafür, aber miteigenem Antrag / SPD definitiv dagegen
Nachdem sich die Oppositionsparteien in den vergangenen Wochen gegenseitig in den Vorschlägen überboten, wie denn auf die Krise des Senats Wedemeier zu reagieren sei, haben sich jetzt FDP und Grüne auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Mit einem Dringlichkeitsantrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung wollen sie die Landesverfassung ändern. Danach soll es künftig möglich sein, daß die Bürgerschaft ihre Auflösung beschließt, wenn zwei Drittel der Abgeordneten es wollen. Solch ein Antrag müßte von mindestens einem
Viertel der Parlamentarier eingebracht werden. Hat die Bürgerschaft ihre Auflösung beschlossen, müssen binnen 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Die CDU mochte den von den Grünen ausgearbeiten Entwurf nicht unterschreiben. CDU-Fraktionschef Reinhard Metz gab sich gestern zwar gesprächsbereit, bestand aber noch auf einem eigenen Antrag. Danach soll das Parlament sich auflösen, wenn die einfache Mehrheit der Abgeordneten dies will. Grüne und FDP fürchten, daß dann die mit Mehrheit regierende Partei will
kürlich mit diesem Instrument umgehen könnte.
Nicht gesprächsbereit ist hingegen die SPD, die laut Metz eine Verfassungsänderung „ums verrecken nicht will.“ SPD -Fraktionsgeschäftsführer Karl-Hermann Niestädt bestätigt dies: Die Anträge seien lediglich ein weiteres Kampfmittel der Opposition. Sie hätten auch zu Beginn der Legislaturperiode gestellt werden können. Aber auch dann wäre Bremen das einzige Bundesland geblieben, dessen Verfassung Neuwahlen ausschließt.
hbk
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