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Hehlerei bei der Polizei verboten

Hannover (taz) - Niedersächsische Polizisten dürfen in Zukunft mit Gegenständen aus der Asservatenkammer keinen Handel mehr treiben. Niedersachsens Innenminister Josef Stock hat gestern angekündigt, er werde der Polizei untersagen, „Gegenstände zu veräußern oder aufzukaufen, die im Zuge von Vertrauenskäufen oder bei sonstigen strafprozessualen Maßnahmen in amtlichen Gewahrsam gekommen sind“. Bisher war es nach Angaben von Stock bei der Polizei Niedersachsens üblich, daß bei Vertrauenskäufen von Kriminalbeamten oder V-Leuten sichergestelltes Stehlgut, an dem die Versicherungen kein Interesse mehr hatten, im Kollegenkreis verkauft wurde. Zwar seien die Erlöse auch bisher an die Versicherungen geflossen, eine solche Praxis erwecke jedoch den Eindruck „von An- und Verkauf bei der Polizei im Zusammenhang mit der Erledigung dienstlicher Aufgaben. Stock kündigte außerdem an, daß Belohnungen, die Versicherungen an V-Leute zahlen wollen, in Zukunft nicht mehr über Privatkonten von Polizeibeamten verteilt werden dürfen.

ü.o.

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