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Polizisten verprügeln Hundebesitzer

Zwei Schwerter Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ angeklagt / Zwei Männer mit Schlägen aus der Wache befördert / Krankenhäuser wurden von den Beamten aufgefordert, die Verletzten nicht einzulassen  ■  Aus Schwerte Süster Strubelt

Eigentlich wollte Axel Karneil zusammen mit seinem Freund Stefan Wagner am 16.7.86 nur die Erschießung seines Hundes anzeigen. Nach einem „Zug“ durch das Ruhrgebietstädtchen Schwerte, gingen sie - schon etwas angetrunken - deshalb zur einzigen Polizeistation des Ortes. Aber die diensthabenden Wachtmeister zeigten für den „Mord“ an dem geliebten Vierbeiner wenig Mitgefühl. Nach einem kurzen Wortwechsel, berichtete Wagner gestern vor dem Schöffengericht in Hagen, habe ein Polizist ihn an den Haaren hinausgezerrt, und ihm einen Schlag ins Gesicht verpaßt. Als er vor der Wache wieder zu sich kam, sei Axel Karneil gerade von mehreren Polizisten in Uniform mit Füßen getreten worden.

Gemeinsam machten sich die beiden Freunde - Stefan Wagner hatte eine Platzwunde am Kinn - auf die Suche nach dem nächsten Krankenhaus. Aber zwei Hospitäler schlossen vor den Hilfesuchenden die Tore ihrer Notfallstationen, erst ein herbeitelefonierter Schwager Wagners verschaffte ihnen Einlaß ins Krankenhaus, wo die Wunde genäht wurde. Die beiden angeklagten Polizisten leugneten nicht, den Krankenhäusern telefonisch „den Rat“ gegeben zu haben, die Türen verschlossen zu halten. Reiner Klein und Dieter Meckelburg gaben zu Protokoll, sie hätten vor den zwei „Randalierern“ warnen wollen, die auch verdächtigt wurden, am selben Abend eine Telefonzelle zerstört zu haben. Auf der Wache hingegen sei es friedlich zugegangen.

Auf der Anklagebank saßen zwei saubere, harmlos dreinblickende Polizeiobermeister, die sich vom Nebenkläger Walter Wagner durch ihre Sprachgewandtheit und ihr sicheres Auftreten unterschieden. Daß der ungelenke und zudem vorbestrafte Wagner mit seiner Aussage Recht haben könnte, erschien auch dem Staatsanwalt so unglaubwürdig, daß er seine Rolle, in diesem Prozeß die Staatsgewalt wegen „Körperverletzung im Amt anzuklagen“, vorübergehend vergaß und den Nebenkläger befragte, ob er nicht doch mehr als die angegebenen acht Alsterwasser getrunken habe. Sogar die Richterin ließ sich bei ihren Fragen die Voreingenommenheit anmerken. So werden die beiden angeklagten Beamten vermutlich kein hartes Urteil zu erwarten haben. Gegen Walter Wagner hingegen hat der Staatsanwalt, wie er während der Zeugenbefragungen bekanntgab, schon ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet.

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