: „Aids-Gestapo“ straffrei
Bayerische Polizeibeamte, die Razzien in Homosexuellen -Treffpunkten durchführen, dürfen ungestraft als „Aids -Gestapo“ bezeichnet werden, die „mit der ganzen Ekelhaftigkeit bewaffneter, uniformierter Männlichkeit“ ausgestattet seien. Das Landgericht Würzburg stellte ein entsprechendes Verfahren gegen zwei Redakteure des Stadtmagazins 'Herr Schmidt‘ ein.
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