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SFB gegen 100,6

Der SFB hat jetzt vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Schamonis Radio 100,6 erwirkt. Der SFB hat sich gegen eine Werbemappe des Schamoni-Funks gewendet, in dem Ergebnisse einer im Auftrag des Privatsenders erstellten Image- und Motivstudie dargestellt werden. Wegen irreführender Angaben und unlauterer Herabsetzung des SFB dürfen sechs der insgesamt 13 Werbeblätter nicht weiter verbreitet werden. Unter anderem wird auf einem der Werbeblätter der Eindruck erweckt, Radio 100,6 sei die Nummer eins in Berlin, obwohl SFB 2 einen Bekanntheitsgrad von 100 Prozent hat, während Schamonis Privatsender aber nur 87 Prozent der Berliner bekannt ist.

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