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Schweigegeld? Wäre rechtswidrig!

Berlin (taz) - Berlins Innensenator Kewenig hat sich gestern „entschieden“ gegen Berichte gewandt, der Verfassungsschutz habe in jüngster Zeit 700.000 Mark Schweigegeld an einen in die Schmücker-Affäre verwickelten V-Mann gezahlt. Ob eine entsprechende Summe tatsächlich gezahlt wurde, wollte man gestern beim Berliner Innensenat nicht dementieren. In jedem Fall sei es kein „Schweigegeld“ gewesen, denn „jemand mit Scheinen den Mund zu stopfen, wäre ja rechtswidrig“. Der Innensenat legte der Staatsanwaltschaft nahe, juristische Schritte wegen „Verletzung der Geheimhaltungsvorschriften“ gegen den Vorsitzenden des parlamentarischen Innenausschusses Hildebrandt (SPD) einzuleiten. Hildebrandt hatte eine entsprechende Zahlung an einen V-Mann namens Weingraber bestätigt. Damit stehe er in Verdacht, geheime Informationen aus dem Haushalt des Verfassungsschutzes preisgegeben zu haben, meinte Kewenigs Sprecher Birkenbeul. Über Höhe und Verwendung des Verfassungsschutz-Etats gab es bisher keine Informationen.

Ve. Geheim.

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