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FDP: Baubehörde „unkorrekt“

■ FDP-Beiratspolitiker wirft Behörden „schlampiges und unkorrektes Verhalten“ vor Schwachhauser Kieferorthopäde betreibt seit Jahr Praxis ohne Parkplätze

Die Bremer FDP ist weit davon entfernt, dem freien Unternehmertum bürokratische Knüppel in den Weg zu legen. Aber in den guten Wohngegenden Schwachhausens soll es nicht ganz so frei zugehen. Da hat sich in jahrelangem Streit mit den Anwohnern eine mit 2 Fachärzten und sechs Angestellten arbeitende kiefernorthopädische Praxis Dr. Zernial zwischen den Gärten der Bürgervillen angesiedelt. Diese Praxis soll die Verwaltung schließen „bzw den Kieferorthopäden mit einem Ordnungsgeld belegen“, weil er sechs Parkplätze nicht eingerichtet hat, fordert der freidemokratische Beiratsvertreter Ernst von Schönfeld.

Der Ärger geht aber weit hinter

die Geschichte mit den 6 Parkplätzen zurück. Der Eindruck von „Bremer Filz“ sei, so von Schönfeld, „durch das schlampige und unkorrekte Verhalten der Verwaltung einmal mehr bestätigt worden“.

1981 hatte die Bauverwaltung die Errichtung von Arztpraxis und Parkplatz in dem Wohngebiet untersagt. Der Arzt begann, ein „Wohnhaus“ zu bauen. Am 27.2. 1986 beruhigte der Bausenator Meyer die um ihre Ruhe streitenden Anwohnern mit eigenhändiger Unterschrift, er habe ein „Verbot erteilt“, das Wohnhaus als Praxis zu nutzen. Am 3.März 1986 begann der Arzt seinen Praxisbetrieb. Ende 1986 schloß die Baubehörde vor dem Verwal

tungsgericht mit dem Arzt einen Vergleich ab: die Praxis wurde nachträglich genehmigt, nur das Labor solle ausgelagert werden und sieben Parkplätze solle er für die Praxis einrichten.

Das Auge des Kieferorthopäden Zernial fiel damals auf eine Grünfläche vor einem Bunker in der Scharnhorststraße, 150 -200 Meter von der Praxis entfernt. Die letzte Frist für diese - wenn auch recht entfernten - Parkplätze war schließlich am 29.8.1988 abgelaufen - bis heute tut sich nichts und die Behörde scheint wieder unerklärlich großzügig. „Die Verwaltung hat es unterlassen, ihre Kontrolltätigkeit pflichtgemäß und korrekt auszuüben“, moniert der FDP-Beirat

spolitiker.

Zudem würde der heute noch grüne Platz nur für 6 Parkplätze ausreichen, und ein gewerblicher Betrieb kann nicht die Auflagen für Parkplätze durch Geld „ablösen“. Mit einem „Trick“, so findet der empörte Anwohner und Kaufmann Mähr, hat der Arzt geltendes Recht der Landesbauordnung umgangen: Er schlug einen Parkplatz, der für das Wohnhaus genehmigt war, schlicht der Praxis zu, und nun fehlte einer beim Wohnhaus, Parkplätze für Wohnflächen sind durch Geld aber „ablösbar“. Auf diesen „Trick“, empört sich der Nachbar Mähr, ist nicht einmal der Anwalt des Arztes gekommen, sondern die Behörde selbst.

K.W.

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