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Militärflugplätze genehmigungspflichtig

Berlin (dpa) - Militärflugplätze müssen grundsätzlich genehmigt werden. Wollen Bundeswehr oder im Bundesgebiet stationierte Truppen von der Genehmigungspflicht abweichen, müssen sie dies durch auf den Einzelfall bezogene und plausible Gründe darlegen. So entschied der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nach einer Mitteilung vom Montag in einem Revisionsverfahren. Die Streitsache zwischen der Stadt Minden und dem Bundesverteidigungsministerium wurde an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen (BVerwG 4 C 40.86). Anlaß des Streits war, daß die britischen Streitkräfte 1975 den Betrieb auf einem Militärflughafen in Minden mit der Stationierung von zwölf Hubschraubern ausweiteten. Die Stadt machte Lärmschutz- und Planungseinengung geltend.

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