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Dauerpanscher

Hamburg (dpa) - Die Gerichte der Bundesrepublik beschäftigten sich in der Vergangenheit häufig mit der Verfälschung von Wein. Seit 1977 gab es sieben größere Prozesse mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, Geldstrafen und Berufsverboten.

1977 wird der Ex-Geschäftsführer einer Sektkellerei vom Landgericht Mainz verurteilt. Er wollte 20 Millionen Liter Kunstwein, hergestellt in Antwerpen, vertreiben. 1981 erwischt es einen Kellereibedarfshändler, der Winzern rund 120.000 Tonnen Flüssigzucker zum Panschen verkauft hatte. 1985 wird der frühere Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Tyrell, als Weinpanscher zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. 1988 schließlich ereilt einen ein Berufsverbot wegen Panscherei. Nicht zu vergessen: der große Glykol-Skandal. Aber das waren ja die Österreicher.

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