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Bundesanwaltschaft dementiert

Düsseldorf (taz) - Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Alexander Prechtel, hat am Mittwoch jegliche Verfahrensmanipulation im Zusammenhang mit der Verhaftung von Rolf Hartung zurückgewiesen. Wie gestern berichtet, hatte der Anwalt von Hartung erklärt, „er gehe davon aus“, daß dem zuständigen Ermittlungsrichter ein entscheidendes entlastendes Gutachten der BKA-Schriftsachverständigen von der Bundesanwaltschaft nicht vorgelegt worden sei. Diese Darstellung „ist falsch“, sagt Prechtel zur taz. Dem Ermittlungsrichter hätten nicht nur die Gutachten vorgelegen, sondern er sei von einem „Sachbearbeiter“ der BAW „ausführlich und ausdrücklich“ auf die Problematik der unterschiedlichen Aussagen hingewiesen worden. Während der Privatgutachter Ockelmann zwei bei Anschlägen gefundene Schriftstücke ohne Einschränkung dem in U-Haft sitzenden Hartung zuordnet, hält die BKA-Gutachterin es für „nicht möglich“, an Hand der gefundenen Schriftstücke einen Urheber zu benennen.

J.S.

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