piwik no script img

Bundesanwaltschaft dementiert

Düsseldorf (taz) - Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Alexander Prechtel, hat am Mittwoch jegliche Verfahrensmanipulation im Zusammenhang mit der Verhaftung von Rolf Hartung zurückgewiesen. Wie gestern berichtet, hatte der Anwalt von Hartung erklärt, „er gehe davon aus“, daß dem zuständigen Ermittlungsrichter ein entscheidendes entlastendes Gutachten der BKA-Schriftsachverständigen von der Bundesanwaltschaft nicht vorgelegt worden sei. Diese Darstellung „ist falsch“, sagt Prechtel zur taz. Dem Ermittlungsrichter hätten nicht nur die Gutachten vorgelegen, sondern er sei von einem „Sachbearbeiter“ der BAW „ausführlich und ausdrücklich“ auf die Problematik der unterschiedlichen Aussagen hingewiesen worden. Während der Privatgutachter Ockelmann zwei bei Anschlägen gefundene Schriftstücke ohne Einschränkung dem in U-Haft sitzenden Hartung zuordnet, hält die BKA-Gutachterin es für „nicht möglich“, an Hand der gefundenen Schriftstücke einen Urheber zu benennen.

J.S.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen