Ausländerwahlrecht in Hamburg

Hamburg (dpa) - Der Rechtsausschuß der Hamburger Bürgerschaft hat grünes Licht für die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts gegeben. Wie die SPD am Donnerstag mitteilte, stimmten die Koalitionsfraktionen im Ausschuß einer Vorlage des Senats über das Wahlrecht für Ausländer zu. Dabei setzten die Regierungsfraktionen eine Änderung durch, die vor allem zugunsten nachgezogener Famlienangehöriger geht. Endgültig beschlossen werden soll das Wahlrecht im Januar in der Bürgerschaft. Eingeführt werden soll es frühestens 1991. Hamburg ist das erste Bundesland, in dem das Ausländerwahlrecht auch parlamentarisch zur Debatte steht. Nach dem jetzt beschlossenen Text sollen alle Ausländer und Staatenlose wahlberechtigt sein, die sich am Wahltag seit mindestens acht Jahren in der BRD aufgehalten haben.