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AStA der FU

1948: Gründung der FU nach dem „Berliner Modell“, d.h. Studenten haben Sitze in allen akademischen Gremien, diskutiert wird in den ersten Jahren nach dem Konsens -Prinzip. Der AStA vertritt studentische Interessen, ist zunächst für die Mitorganisierung von Unterkünften z.B. zuständig.

Anfang der sechziger Jahre: Der AStA bezieht eine eigene politische Stellung (links), Diskussionen über eine Hochschulreform kommen auf.

1969: Hochschulreform und Umstrukturierung der Uni, ausgelöst durch die Studentenunruhen Ende der sechziger Jahre. Der AStA wird abgeschafft, Studenten erhalten die sogenannte „Ein-Viertel-Parität“, zusammen mit Assistenten und anderen Hilfskräften sind sie in der Lage, die Professoren zu überstimmen.

1973: Grundsatzurteil des BVG: Ein-Viertel-Parität ist nicht länger gesetzeskräftig.

Mitte der siebziger Jahre: Studenten planen die Gründung eines unabhängigen Studentenausschusses (Usta), realisieren diesen jedoch nie.

1979: Der AStA wird erneut im BerlHG verankert, er ist das vom Studentenparlament gewählte Organ der verfaßten Studentenschaft; hat kein politisches Mandat, d.h., er darf sich nur zu hochschulpolitischen Fragen äußern.

Anja Oberhardt

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