: „Operative Maßnahmen“
■ Müllenbrock zu VS und taz
Auszüge aus der Aussage des Staatssekretärs für den Verfassungsschutz vor dem Untersuchungsausschuß am 11.1.89
Müllenbrock auf die Frage nach der Überwachung von Journalisten („Ist da etwas an Sie herangetragen worden?“):
„Das ist richtig, und jetzt kann ich nur aus meiner Tätigkeit als Staatssekretär etwas sagen, daß Überlegungen an mich herangetragen worden waren, operative Maßnahmen im Bereich einer Zeitung durchzuführen. Zu dieser Angelegenheit möchte ich aber keine weiteren Angaben machen, weil ich meine, daß sie nicht von meiner Aussagegenehmigung gedeckt sind...
(Ich) möchte, um einem falschen Eindruck in der Öffentlichkeit vorzubeugen, hier eine deutliche Erklärung des Inhalts abgeben, daß ich zu keinem Zeitpunkt in meiner Eigenschaft als Staatssekretär an einer Entscheidung mitgewirkt habe, die darauf gerichtet war, einen Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in die taz einzuschleusen. Und zum zweiten...daß nie eine Entscheidung darüber getroffen worden ist, einen ehemaligen Strafgefangenen oder eine andere Person als Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in die taz zu plazieren. Entsprechende Überlegungen, derartige operative Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, sind in meiner Eigenschaft als Justizangehöriger an mich herangetragen worden, aber ich sage, diese Überlegungen sind nie zu Ende geführt worden, weil eine entsprechende Entscheidung darüber nie getroffen worden ist...
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich sagen, daß ich in meiner Zeit als Justizangehöriger verschiedentlich auch von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes aufgesucht worden bin. Ich bin gehalten, nach dem Gesetz für das Landesamt für Verfassungsschutz auch mit dem Verfassungsschutz zusammenzuarbeiten, wo es sich aus der Materie heraus ergibt. Im Einzelfall ist eine entsprechende Überlegung an mich herangetragen worden, operative Maßnahmen durchzuführen, ohne daß ich als der Angesprochene in der Lage gewesen wäre, irgendeine Entscheidung zu treffen...
Zu dem konkreten Fall, den sie hier ansprechen, möchte ich hier keine Angaben machen, weil es sich verbietet. Es betrifft einen Einzelfall, aber ich möchte nicht über interne Dinge, die im Bereich von vertraulichen Gesprächen mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes stattgefunden haben, in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung etwas sagen, weil dies nicht durch meine Aussagegenehmigung gedeckt wäre. Jedenfalls sind nach meiner Erkenntnis in der gesamten taz niemals nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt worden.“
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