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Gratis nach Hause

Die Bundesanstalt für Arbeit muß einem Münsteraner die Kosten für Heimfahrten am Wochenende vom Arbeitsplatz zu seiner rund 400km entfernten Lebensgefährtin erstatten. Das Sozialgericht in Münster: Der Begriff „Familienheimfahrt“ setzt keine Eheschließung voraus. (AZ: S 3 Ar 302/86).

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