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Haft- und Geldstrafen im Mainzer „Erdal-Prozeß“

Mainz (dpa) - Im „Erdal-Prozeß“ sind vier von sechs angeklagten Führungskräften des Chemiekonzerns Werner und Mertz wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Alle Angeklagten müssen außerdem Geldstrafen zahlen. Die Verteidiger der Führungskräfte kündigten direkt nach dem Urteil der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mainz Revision an.

Drei der vier zu Haftstrafen Verurteilten erhielten jeweils eineinhalb Jahre Haft, einer der Angeklagten eine einjährige Bewährungsstrafe. Als fahrlässig ahndete die Kammer mehrere Fälle von Gesundheitsschädigungen bei Benutzern von Ledersprays des Mainzer Unternehmens zwischen Ende 1980 und Mitte 1981. Dabei waren der Chemiefirma wiederholt Fälle gemeldet worden, in denen Verbraucher nach der Benutzung ihrer Ledersprays mit akuter Atemnot, Brechreiz und Fieber ins Krankenhaus kamen, einige von ihnen erlitten Lungenschäden. Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung wurde nach Überzeugung des Gerichts von den Angeklagten nach dem 12. Mai 1981 erfüllt: In einer eigens anberaumten Sondersitzung hätten sich die Verantwortlichen nicht entschließen können, eine Rückrufaktion zu starten und die Produkte vom Markt zu nehmen.

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