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Berichtigung-betr.: DDR-Bußgeldkatalog, taz vom 18.1.89

In der gestrigen Darstellung des DDR-Bußgeldkatalogs ist uns, beim Thema Alkohol, ein Fehler unterlaufen. Richtig ist: Wer bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, muß (wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag) 100 bis 150 Mark zahlen und ist den Führerschein für drei Monate los. Mit Gefährdung kostet es 150 bis 300 Mark und der Lappen ist sechs Monate weg. Die im gestrigen Bericht angegebene Strafe gilt für den Promillebereich zwischen 0,5 und 0,99. Sorry.

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