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DVU-betr.: Leserbrief zur Postwurfsendung der DVU

betr.: Leserbrief zur Postwurfsendung der DVU

Scheinbar war bei der Zustellung der Postwurfsendung der DVU alles legal und demzufolge die Post außerstande, die Beförderung solcher Hetzschriften abzulehnen. Aber genau dieselben Postgesetze können wir als betroffene Bürger wiederum benützen, um unseren Mißmut auszudrücken.

In jeder Wurfsendung befindet sich nämlich eine Antwortkarte. Diese können wir entsprechend unserer Überzeugung ausfüllen, um sie auch ganz legal unfrankiert an die DVU zurückzuschicken. So zeigen wir der DVU, daß wir mit ihrer rechtslastigen Politik nicht einverstanden sind und außerdem ist die DVU verpflichtet, die Portokosten der hoffentlich vielen Antwortkarten zu übernehmen. Auf jeden Fall können wir dann hoffen, zukünftig von Wurfsendungen dieser Art verschont zu bleiben.

Helmut, Sindelfingen

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