: „Abfälle wollen kontrolliert werden“
■ Bremer Bauunternehmer sammelte und verbrannte den Baumüll seiner KundInnen Gericht: „Genehmigungspflichtiges Zwischenlager“ / BUND für Geldbuße nicht willkommen
So richtig rechtschaffen stand er gestern vor Gericht: mit Maurerhose, an der noch die Putzreste bröckelten, und kariertem Bauarbeiter-Hemd; aus der Hosentasche guckte der Zollstock. Und mit dem Selbstbewußtsein des Selbstständigen war für den Maurermeister Rolf H. am Schluß der Verhandlung klar: „Ich will die Strafe gerne bezahlen - aber rechtens ist das nicht!“
Er hat nämlich getan, wozu Umweltverbände so gerne aufrufen: Müll getrennt zu sammeln und dann für Recycling oder zum Deponieren wegzuschaffen. Wenn er sich nicht bereit erklärte, den Bauschutt seiner KundInnen abzutransportieren, so der Klein-Unternehmer, bekomme er keinen Auftrag mehr. Was aber tun mit drei leeren Zementsäcken, Teppichboden -Resten, einem Arm voll alter Elektostrippen? Möglichkeit eins: Alles in einen Miet-Container werfen und unsortiert auf die Deponie fahren lassen. Kostenpunkt für fünf Ku
bikmeter „gewerblichen gemischten Abfalls“: 280 Mark. Möglichkeit zwei: Schutt, Schrott, Folie und Holz erst einmal getrennt sammeln. Kostenpunkt für reinen Bauschutt: 180 Mark pro 5-qm-Container.
Zugegeben überhaupt nicht aus Umweltmoral, sondern aus reinen Kostengründen hatte der Maurermeister sich fürs Sammeln entschieden und auf seinem Gewerbehof in Flughafennähe immer so lange kleine Berge von Holz, Schrott, Papier und Pappkartons geschichtet und erst dann einen Container bestellt, wenn der auch voll werden würde.
Das ist aber verboten. Denn Abfall-Halden sind „Zwischenlager“ und damit genehmigungspflichtig. Und ebenso verboten ist es, Brennbares der Einfachheit halber anzuzünden und so teuren Container-Raum zu sparen. Just dabei war der plietsche Bauunternehmer aber erwischt worden, als er im letzten Juni mit einer langen Stocherstange vor einer brennen
den Halde aus Paletten, Zementtüten und Holztüren gestanden hatte. Bei der Ausrede, er hätte nur oder jedenfalls hauptsächlich abgeschnittene Weidenzweige („Damit die nicht in die Oberleitung kommen“) verbrennen wollen und den gewaltigen Rest zum Anzünden gebraucht („Wenn Sie Zweige verbrennen wollen, müssen Sie erst mal Feuer machen“), blieb Rolf H. nur kurz. Zu seiner Verteidigung hatte er recht blauäugig anzubringen, daß er erstens seine Abfallprobleme schließlich seit 1976 so entsorge, zweitens den Brand sofort und noch vor den Augen der von Nachbarn alarmierten Polizeibeamten gelöscht habe und drittens Teppichboden und Asphaltreste noch gar nicht gebrannt hatten, weil die Polizeibeamten vor Ort waren, bevor das Feuer dort angekommen war.
Er werde es nie wieder tun, versprach der Maurermeister vor Gericht. Hatte er doch gleich am Tag nach dem Erwischtwerden alles, auch Papier und Pappe, in den Container geschaufelt, damit die Polizei ein Foto machen konnte. Er konnte sich gar nicht darüber beruhigen, daß seine Nachbarn Schrotthändler ungeniert ihre „Altanlagen“ weiterbetreiben dürfen. Der Zeuge Polizist hatte für den Angeklagten ungefragt einen guten Rat („Dann müssen Sie die Kosten eben auf die Preise aufschlagen“) und eineRat („Dann müssen Sie die Kosten eben auf die Preise aufschlagen“) und eine Moral zur Hand: „Abfälle wollen kontrolliert werden!„
Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 1.000 Mark eingestellt. Ob er nicht an den BUND überweisen wolle, für Umweltschutz? regte der Richter an. Da war er aber an den Falschen geraten: „Ne. Dann lieber an das SOS-Kinderdorf“. Susanne Paa
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