Kommunalpolitiker dürfen Südafrika-Boykott beschließen

Berlin (taz) - Ein Kommunalparlament überschreitet keineswegs seine engen Kompetenzen, wenn es sich gegen Geschäfte mit Wirtschaftspartnern des südafrikanischen Apartheidregimes ausspricht. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Behrens, die am Mittwoch bekannt wurde. Zwei Monate hatte sich die Bezirksregierung mit der Bewertung eines in der Bundesrepublik einmaligen Beschlusses der Stadt Remscheid herumgeschlagen. Der Stadtrat hatte erklärt, keine kommunalen Kredite mehr bei Banken aufzunehmen, die mit Südafrika Geschäfte betreiben. Dagegen protestierte der örtliche Oberstadtdirektor Krug beim Regierungspräsidenten. Er beanstandete den Beschluß als „rechtswidrig“ und mithin „ungültig“. Eine Kommune dürfe keine „Außenpolitik“ betreiben.

Das sieht der Regierungspräsident nicht anders, aber er traf nach den Worten seines Sprechers Johannes Winkel gleichwohl eine „positiv salomonische“ Entscheidung, indem er die Beanstandung des Remscheider Beschlusses zurückwies und die „politische Willenserklärung“ akzeptierte. Konkret müsse der Rat weiterhin in „jedem Einzelfall einer Kreditvergabe entscheiden“. Wenn die ApartheidgegnerInnen trotzdem einen Teilerfolg verbuchen, so aus zwei Gründen. Erstens differieren die (finanziellen) Konditionen der Banken nicht stark, so daß die Geschäftspartner Südafrikas unschwer auszustechen sind. Zweitens haben unschlüssige Sozialdemokraten des Ruhrgebietes jetzt keine Argumentationsgrundlage mehr, Anträge wie in Remscheid von der Tagesordnung zu fegen, wie es zuletzt in Wuppertal und Solingen geschah.

peb